Krankenkasse Schlupflider | Augenlidstraffung Köln
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Krankenkasse Schlupflider

Schlupflider: Übernahme der Behandlungskosten?

Schlupflider: Übernahme der Behandlungskosten?

Die Augen sind nicht nur der Spiegel der Seele, sie erfüllen auch die so wichtige Funktion des Sehens. Schlupflider können jedoch so stark ausgeprägt sein, dass sie das Blickfeld deutlich einschränken. In diesen Fällen handelt es sich bei der Behandlung nicht um einen rein kosmetischen Eingriff, deshalb besteht hier die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Schlupflider können ein medizinisches Problem sein

Schlupflider können zu einem medizinischen Problem werden. Im Zuge des Alterungsprozesses senken sich die Gesichtspartien durch die Hautalterung ab und Schlupflider können entstehen. Bei besonders ausgeprägten Schlupflidern kann die Lidfalte (Epikanthus medialis) so stark über dem Lidrand des Auges hängen, dass sie die Sicht sehr stark einschränkt. Das kann massive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben und zum Beispiel zu Behinderungen beim Autofahren führen. Zusätzlich kann eine ungünstige Hautsituation in einigen Fällen auch zur Ausbildung eines Ekzems in der Lidfalte führen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein medizinischer Anlass für eine Oberlidstraffung gegeben. Deshalb kann für diesen Eingriff ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden.

Für diesen Fall sollten Betroffene zuerst beim Augenarzt vorstellig werden und sich dort gründlich untersuchen lassen. Wenn eine Einschränkung des Gesichtsfelds durch die Schlupflider vorliegt, sollten sich die Betroffenen das auch vom Augenarzt bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist dann gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse einzureichen. Ob der Antrag schließlich angenommen wird, hängt von den individuellen Regelungen der einzelnen Krankenkassen ab.

Die Kosten in unserer Klinik

Oberlidstraffungen zur Behandlung von Schlupflidern werden im Regelfall im Dämmerschlaf durchgeführt. Die Kosten für diesen Eingriff liegen daher, je nach individueller Ausgangsposition, in der Regel zwischen 1.800 Euro bis 1.900 Euro. Die genannten ungefähren Kosten verstehen sich inklusive Narkoseleistungen, Material sowie Vor- und Nachuntersuchungen. Die Mehrwertsteuer (19 Prozent) ist ebenfalls bereits enthalten.

Fazit

Schlupflider können das Sichtfeld sehr stark einschränken und zum Beispiel zu Behinderungen beim Autofahren führen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein medizinischer Anlass für eine Oberlidstraffung gegeben. Deshalb kann für diesen Eingriff ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden. Vorher sollten sich Betroffene jedoch die Einschränkung des Gesichtsfelds von einem Augenarzt bestätigen lassen.

Bild: insightful look blue eyes boy / vicu9 / Fotolia.com